Zum Anwalt? Kann ich mir das leisten?

Es gibt viele Situationen, in denen man am liebsten sofort bei einem Anwalt fachkundigen rechtlichen Rat einholen möchte. Doch viele scheuen diesen Weg dann doch, weil Sie glauben, es sich nicht leisten zu können.

Dies ist aber so nicht richtig:

Die Höhe der Rechtsanwaltsgebühren ist durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) im einzelnen festgelegt. Bereits im Rahmen des Erstgesprächs kläre ich mit Ihnen ab, welche Kosten für Ihre Angelegenheiten anfallen.

 

Wenn Sie rechtsschutzversichert sind,

übernimmt möglicherweise die Rechtsschutzversicherung die Kosten für die Durchsetzung Ihrer Rechte. Bringen Sie insoweit bitte zum Erstgespräch die Unterlagen über Ihre Rechtsschutzversicherung mit.

 

Wenn Ihr Einkommen niedrig ist,

haben Sie möglicherweise Anspruch auf Beratungs- und Prozesskostenhilfe:

 

Beratungshilfe

Bei geringem Einkommen besteht die Möglichkeit, sich auf Kosten der Landeskasse auch außergerichtlich durch einen Rechtsanwalt beraten zu lassen, wenn das zuständige Gericht auf Antrag eine entsprechende Bescheinigung ausgestellt hat.

 

Prozesskostenhilfe

Ist jemand nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht in der Lage, die Kosten eines Prozesses zu tragen, und bietet die beabsichtigte Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg, so kann ihm das Gericht auf Antrag Prozesskostenhilfe gewähren.

Die Gewährung von Prozesskostenhilfe bedeutet, dass man von der Zahlung der Gerichtskosten, der Kosten seines eigenen Anwalts und der Vorlage der Auslagenvorschüsse für Zeugen und Sachverständige befreit ist. Soweit die Einkommensverhältnisse es zulassen, kann das Gericht anordnen, dass die Kosten in monatlichen Raten zu zahlen sind.

Ob Sie diese Hilfen bekommen, richtet sich nach Ihrem Einkommen und Ihrem Vermögen. Bringen Sie daher bitte alle Unterlagen über Ihre gegenwärtigen finanziellen Verhältnisse zum Erstgespräch mit.